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Satzung des Waldhof-Fanclubs „Waldhof-Krauts“

 

§ 1 Gründung

Das Gründungsdatum des Fanclubs ist der 14. Dezember 2006. Als Name wurde „Waldhof-Krauts“ festgelegt.

 

§ 2 Gründer

Begründet wurde der Fanclub von Oliver Niegel, Stefan Bodo, Andi Nowey und Nene Mirovic.

 

§ 3 Neuaufnahmen

Laut Beschluss werden pro Jahr maximal zwei Neumitglieder aufgenommen. Aufnahmen können nur erfolgen nach einstimmigem Beschluss der anwesenden Vollmitglieder der Versammlung. Pflicht für eine Neuaufnahme ist die Eigenschaft, erwiesenermaßen Waldhof-Fan zu sein.

 

§ 4 Beiträge

Bis auf Änderung beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 5 Euro, ermäßigt 3 Euro (Azubis) und für Schüler 1 Euro. Die Aufnahmegebühr beträgt 25 Euro. Änderungen der Beiträge können nur anhand von Einstimmigkeit in der Vollversammlung erfolgen.

 

§ 5 Austritt

Der Austritt aus dem Fanclub ist zum 30. jedes Monats möglich.

 

§ 6 Ämter

Alle intern vergebenen Ämter werden auf zwei Jahre vergeben. Diese sind: Präsident, Kassier, Schriftführer/ Presse.

 

§ 7 Wappen

Das Wappen darf nicht geändert werden ohne einstimmigem Beschluss durch die Vollversammlung.

 

§ 8 Versammlungen

Vollversammlungen mit Wahlen finden alle zwei Jahre statt und werden vom Präsidenten ausgerufen. Außerordentliche Versammlungen können auch jederzeit stattfinden und sollten bevorzugt im Murphy’s Law in Mannheim abgehalten werden.

 

§ 9 Auflösung

Die Auflösung des Fanclubs wird durch Einstimmigkeit in der Vollversammlung beschlossen und ist nicht an den Bestand des SV Waldhof Mannheim e.V. geknüpft.

 

§ 10 Ausschluss

Ein Mitglied kann vom Fanclub ausgeschlossen werden, sobald es in Tat und Handlung dem Ansehen des Fanclubs schadet, sei es bei Waldhof-Heim- oder Auswärtsspielen oder sonstigen Auftritten mit Fanclub-Logo. Hierzu zählen auch freiwillige Engagements bei der TSG Hoffenheim und/ oder dem 1.FC Kaiserslautern.

 

§ 11 Änderungen

Änderungen der Satzung müssen einstimmig in der Vollversammlung erfolgen und protokolliert werden.


Satzungserweiterung vom 13.01.2010


§ 12 Veränderlichkeit der jährlich beschränkten Beitrittszahl

Tritt/ Treten unterjährig ein oder mehrere bestehende(s) Mitglied(er) aus dem Fanclub aus, so ist über die jährlich limitierte Zahl von zwei Beitritten hinaus dieselbe Zahl an Beitritten möglich wie Austritte erfolgt sind.


Satzungserweiterung vom 19.02.2010

§ 4.1. Beiträge

Für Arbeitslose gilt ein ermäßigter Beitragssatz von 3 Euro.


§ 13 Wahlen

Ab dem Datum der Satzungserweiterung haben die Wahlen in einer geheimen Abstimmung zu erfolgen.